Baucontrolling & Qualitätsmanagement 
Baucontrolling im Planungsstadium
Aufgrund der zunehmenden Realisierung von Bauvorhaben durch Generalunternehmer, durch ausländische Anbieter und durch neue innovative Lösungen im Bereich des kostensparenden Bauens wird es immer mehr erforderlich, eine laufende Qualitätskontrolle durchzuführen, um Schwachpunkte zu erkennen und einen Mindeststandart zu gewährleisten.
Rechtzeitig sollen mögliche Baufehler gefunden werden. Das Baucontrolling muss bereits im Planungsstadium einsetzen, damit erkannt wird, wo künftige Schadenspotentiale liegen und wo Einsparungen im gesamten Bauvorhaben möglich sind.
Im Bereich des Planungsstadiums lässt sich ein Bewertungsszenario entwickeln und damit kann festgestellt werden, wie werthaltig die künftige Investition ist.
Für Baumaßnahmen am Bestand beraten wir Sie auch in energetischen Fragen und prüfen ob Ihr Sanierungskonzept in sich schlüssig ist.
Im Bedarfsfall erarbeiten wir ein, für Ihr Bauprojekt abgestimmtes, Sanierungskonzept (Gebäudehülle und Anlagentechnik) und erstellen Ihnen ein Gutachten für eine Gebäudesanierung. Dabei werden auch anhand von unterschiedlichen Varianten neben der Darstellung von Kosten auch Amortisationszeiten der Sanierungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Baucontrolling während der Vergabephase
- Überprüfung des Projektmanagement
- Überprüfung der Architekten- und Ingenieurverträge
- Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen
- Überprüfung des Ausstattungsstandards
- Überprüfung des technischen Standards im Verhältnis zu den Angebotspreisen
- Überprüfung der Angebote und Vergabevorschläge
Baucontrolling während der Bauausführung
- Projektbegleitende Prüfung der Bauausführung
- Qualitätskontrolle im Detail, z.B. in den Bereichen
- Bauwerksabdichtung
- Dränage
- Ausführung der Decken- und Dachkonstruktion
- etc.
- Baucontrolling beim Innenausbau z.B. in den Bereichen
- Wandoberflächen
- Fenster
- Türen
- Installationen
- etc.
Baucontrolling nach Abschluß der Maßnahme
- Überprüfung der Gesamtkosten im Hinblick auf die geplanten Kosten
- Feststellung des Versicherungswertes
- Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche (IST-Zustand), mittels Aufmaßerstellung vor Ort incl. Protokollierung und Vergleich mit dem SOLL-Zustand
- abschließende Abnahme des Gebäudes
- Prüfung der Baudokumentation mit den dazugehörigen technischen Unterlagen
- Gewährleistungsmanagement
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen der „Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ)“ an:
Basisleistung
Bei kleineren bis mittleren Bauvorhaben kann es zur Zweckerreichung der
baubegleitenden Qualitätsüberwachung ohne Weiteres genügen, wenn der
Sachverständige zu bestimmten kritischen Bauabschnitten, in denen im
Zuge des Baufortschritts das Verdecken von Mängeln droht, eine vorher
festgelegte Anzahl von Kontrollbegehungen durchführt und die
Feststellungen nachweisbar für den Auftraggeber in Mängelprotokollen
dokumentiert werden. Der Sachverständige nimmt hierbei vertragsgemäß
keinerlei Aufgaben als “Hilfs-Bauleiter” wahr, ist also weder befugt
noch verpflichtet, Mangelbeseitigungen anzuordnen oder zu überwachen
und abzunehmen.
Erweiterte Leistungen
Spätestens ab mittleren Bauvorhaben kann im jeweiligen Einzelfall
Bedarf bestehen für erweiterte Leistungsabforderungen beim
Sachverständigen. Dies kann schon bei einem sog. “Planungscheck”
beginnen, d.h. der Prüfung der Planung auf Fehlerfreiheit und
Vollständigkeit sowie auf Übereinstimmung mit den Bau- und
Leistungsbeschreibungen. Hinzu treten regelmäßig die vorgenannten
Basisleistungen, allerdings ggf. ergänzt um eine Überwachung und
Dokumentation der von Auftraggeberseite oder anderen Baubeteiligten
geplanten bzw. veranlassten Mangelbehebung. Häufig wird auch eine
Mitwirkung bei der (technischen und/oder rechtlichen) Abnahme des
Bauvorhabens dazu kommen.
Besondere Leistungen
Zu erwähnen sind hier insbesondere von Sachverständigen zum Teil angebotene baustatische oder brandschutztechnische Prüfungen und Abnahmen sowie die baukonstruktive Überwachung des Ausbaus und der Haustechnik. Solche Leistungen sind regelmäßig nicht mehr von einem “allgemeinen” Bausachverständigen, sondern nur noch im Expertenteam zu erbringen.